Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Pass nach der Ausstellung des Visums persönlich abzuholen. Jedoch können wir auch nicht jedem, der zu uns kommt und behauptet, er solle für einen anderen den Reisepass abholen, diesen übergeben.
Sollte Sie also eine andere Person bitten, Ihren Reisepass abzuholen übergeben Sie dieser bitte eine Vollmacht, durch die diese legitimiert wird, auch für Minderjährige Kinder wird von beide Eltern Unterschrift, Ihren Pass entgegen zunehmen. Um Ihnen die Erteilung dieser Vollmacht zu vereinfachen haben wir hier ein Musterexemplar bereitgestellt.
Vollmacht
Eine Expressbearbeitung auf dem Postweg ist nicht möglich. Wir versenden Visa per DHL Versichert. Die Kosten hierfür betragen zusätzlich 19,00 Euro. Bitte überweisen Sie uns den Betrag inkl. der Visa gebühren
AKTUELL WERDEN NUR DIE FOLGENDEN DRINGENDEN\URGENT ANTRÄGE AUSSCHLIESSLICH AUF DEN POSTWEG BEARBEITET, PERSÖNLICHE ANNAHME IST AUSGESCHLOSSEN, DA UNSER BÜRO NACH DEN REGELN DER DEUTSCHEN REGIERUNG GESCHLOSSEN IST.
BEI NICHTEINHALTUNG DER VORGABEN, WERDEN DIE DOKUMENTE UNBEARBEITET UND KOSTENPFLICHTIG AN DIE ANTRAGSTELLER ZURÜCKGESENDET.
BEI FRAGEN, WENDEN SIE SICH BITTE PER MAIL AN INFO@IGCSVISA.DE