Vollmacht

1. Alle nicht indischen Staatsbürger

Das Generalkonsulat beglaubigt bei persönlichen Dokumenten lediglich die vorherige Beglaubigung durch die Industrie und Handelskammer oder durch einen Notar und das Landgericht, sofern diese ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats haben.

Einzureichen sind:

  1. Das zu beglaubigende Dokument und eine Kopie
  2. Deckblatt mit Adresse, email und Telefon Nummer
  3. Kopie des Überweisungsbeleg
  4. Gebühr: Konsulat 44,00 € + IGCS 13,50 €+ 19 € = Gesamt 76,50 €

2. Indische Staatsbürger

Das Generalkonsulat beglaubigt bei persönlichen Dokumenten lediglich die vorherige Beglaubigung durch die Industrie und Handelskammer oder durch einen Notar und das Landgericht, sofern diese ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats haben.

Einzureichen sind:

  1. Ein Passbild
  2. Kopie und Original des zu beglaubigenden Dokuments
  3. Indischer Reisepass Original
  4. Indische Reisepass Kopie und gültige visa Kopie mit Unterschrift
  5. Meldebescheinigung Kopie
  6. Deckblatt mit Adresse, email und Telefon Nummer
  7. Kopie des Überweisungsbeleg
  8. Gebühr: Konsulat 19,00 € + IGCS 13,50 €+ 19 € = Gesamt 51,50 €

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