Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland
Alle diese allgemeinen Informationen unterliegen Änderungen und laufenden Aktualisierungen. Wir bemühen uns, die Angaben stets aktuell zu halten, dennoch können Anpassungen erforderlich sein. Wir bitten Sie daher, alle Informationen vor Ihrer Reise nochmals zu überprüfen.
Siehe auch: Biometrische Identifizierung nach Ländern
Mehrere Länder verlangen, dass alle Reisenden oder alle ausländischen Reisenden bei der Ankunft fingerabdruckerfasst werden. Reisenden, die sich weigern, kann die Einreise verweigert werden oder sie können sogar festgehalten werden. In einigen Ländern, wie den Vereinigten Staaten, gilt dies auch für Transitpassagiere, die lediglich das Flugzeug wechseln und das Flughafengelände nicht verlassen.
Länder/Regionen mit Fingerabdruckpflicht
Zu den Ländern und Regionen, in denen Fingerabdrücke genommen werden, gehören unter anderem:
Afghanistan, Argentinien, Brunei, Kambodscha, China, Äthiopien, Ghana, Guinea, Indien, Japan, Kenia (hier werden sowohl Fingerabdrücke als auch ein Foto aufgenommen), Malaysia (bei Ein- und Ausreise), Mongolei, Saudi-Arabien, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand, Uganda, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die Vereinigten Staaten.
Viele Länder verlangen zusätzlich, dass bei der Einreise ein Foto von den Reisenden aufgenommen wird.
Die Vereinigten Staaten, die an ihren Landgrenzen die Ausreisekontrollen (obwohl seit Langem gesetzlich vorgeschrieben) bislang nicht vollständig durchführen, beabsichtigen, eine Gesichtserkennung für Passagiere einzuführen, die von internationalen Flughäfen ausreisen. Ziel ist es, Personen zu identifizieren, die ihr Visum überschritten haben.
Neben Fingerabdrücken und Gesichtserkennung zählt die Iriserkennung zu den drei biometrischen Identifikationstechnologien, die seit 2006 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für die Verwendung in E-Pässen international standardisiert sind.
Die Vereinigten Arabischen Emirate setzen Iriserkennung bei Besuchern ein, die ein Visum beantragen müssen.
Das US-Heimatschutzministerium (United States Department of Homeland Security) hat zudem angekündigt, den Umfang der an den US-Grenzen erfassten biometrischen Daten erheblich zu erweitern.
Bereits im Jahr 2018 begann Singapur mit Tests der Iriserkennung an drei Einreise- und Seegrenzkontrollpunkten.
Diplomatische Vertretungen Deutschlands

In einem Nicht-EU-Land, in dem es keine deutsche Botschaft gibt, haben deutsche Staatsbürger – wie alle anderen EU-Bürger auch – das Recht, konsularischen Schutz von der Botschaft jedes anderen EU-Mitgliedstaates, der in diesem Land vertreten ist, zu erhalten.