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IHK-Bestätigung & IHK-Attestierungen – Schnell und zuverlässig

 

IHK-Bestätigung für Export- und Handelsdokumente

Eine IHK-Bestätigung (IHK-Attestierung) ist in vielen Ländern eine zwingende Voraussetzung für die Einfuhrabfertigung im internationalen Warenverkehr. Behörden im Ausland verlangen häufig, dass bestimmte Handels- und Exportdokumente von der Industrie- und Handelskammer (IHK) offiziell bestätigt werden.

Dabei müssen stets länderspezifische Importvorschriften, EU-Verordnungen sowie deutsche nationale Bestimmungen eingehalten werden. In vielen Fällen folgt auf die IHK-Bestätigung zusätzlich eine Überbeglaubigung oder konsularische Legalisation.

Wann ist eine IHK-Bestätigung erforderlich?

Eine IHK-Attestierung wird unter anderem benötigt:

  • für Exportgeschäfte und Warenlieferungen
  • im Rahmen von Akkreditiven (Letter of Credit)
  • bei Zoll- und Einfuhrabfertigungen
  • für internationale Ausschreibungen
  • bei Registrierungen von Unternehmen im Ausland
  • für Vertriebs- und Markteintrittsmaßnahmen

Dokumente für die IHK-Attestierung

Typischerweise werden folgende Export- und Handelspapiere von der IHK bestätigt:

  • Exportrechnungen
  • Proforma-Rechnungen
  • Packlisten
  • Qualitäts- und Analysenzertifikate
  • Hersteller- und Ursprungserklärungen
  • Weitere warenbegleitende Geschäftsdokumente

Zusätzlich kann eine IHK-Bescheinigung über die IHK-Zugehörigkeit eines Unternehmens ausgestellt werden – häufig erforderlich für internationale Geschäftsaktivitäten.

Voraussetzungen für die IHK-Bestätigung

Für die Ausstellung einer IHK-Bestätigung gelten verbindliche Anforderungen:

  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften in Deutschland und der EU
  • Kunden- oder Ländervorgaben nur, wenn sie rechtlich zulässig sind
  • Firmen­erklärungen müssen original unterschrieben sein
  • Sämtliche Angaben müssen belegt und nachvollziehbar sein
  • Vordatierungen sind nicht erlaubt
  • Kopien der Unterlagen verbleiben bei der IHK

Unser Service – IHK-Bestätigung & Legalisation aus einer Hand

Wir unterstützen Sie professionell bei:

  • der Beantragung von IHK-Bestätigungen
  • erforderlichen Überbeglaubigungen
  • der konsularischen Legalisation
  • kompletten Dokumenten-Workflows für Export & Import

Schnell, zuverlässig und rechtssicher – alles aus einer Hand.

Kontakt – Persönliche Beratung

Bei Fragen zur IHK-Bestätigung, IHK-Attestierung oder Konsularlegalisation kontaktieren Sie bitte das
Indo-German Consultancy Services – Kunden Dialog Center

📧 E-Mail: info@igcsvisa.de
📞 Telefon: +49 221 9333 850