Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland
IHK-Bestätigung für Export- und Handelsdokumente
Eine IHK-Bestätigung (IHK-Attestierung) ist in vielen Ländern eine zwingende Voraussetzung für die Einfuhrabfertigung im internationalen Warenverkehr. Behörden im Ausland verlangen häufig, dass bestimmte Handels- und Exportdokumente von der Industrie- und Handelskammer (IHK) offiziell bestätigt werden.
Dabei müssen stets länderspezifische Importvorschriften, EU-Verordnungen sowie deutsche nationale Bestimmungen eingehalten werden. In vielen Fällen folgt auf die IHK-Bestätigung zusätzlich eine Überbeglaubigung oder konsularische Legalisation.
Wann ist eine IHK-Bestätigung erforderlich?
Eine IHK-Attestierung wird unter anderem benötigt:
Dokumente für die IHK-Attestierung
Typischerweise werden folgende Export- und Handelspapiere von der IHK bestätigt:
Zusätzlich kann eine IHK-Bescheinigung über die IHK-Zugehörigkeit eines Unternehmens ausgestellt werden – häufig erforderlich für internationale Geschäftsaktivitäten.
Voraussetzungen für die IHK-Bestätigung
Für die Ausstellung einer IHK-Bestätigung gelten verbindliche Anforderungen:
Unser Service – IHK-Bestätigung & Legalisation aus einer Hand
Wir unterstützen Sie professionell bei:
Schnell, zuverlässig und rechtssicher – alles aus einer Hand.
Kontakt – Persönliche Beratung
Bei Fragen zur IHK-Bestätigung, IHK-Attestierung oder Konsularlegalisation kontaktieren Sie bitte das
Indo-German Consultancy Services – Kunden Dialog Center
📧 E-Mail: info@igcsvisa.de
📞 Telefon: +49 221 9333 850