Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland

Reisepassanforderungen

Alle diese allgemeinen Informationen unterliegen Änderungen und laufenden Aktualisierungen. Wir bemühen uns, die Angaben aktuell zu halten, dennoch können Anpassungen erforderlich sein. Wir bitten Sie daher, alle Informationen vor Ihrer Reise nochmals zu überprüfen.

Reisepass nicht erforderlich

Der deutsche Personalausweis ist für die Einreise in folgende Länder gültig:

  • EU und Europa (einschließlich Gibraltar; ausgenommen Belarus, Russland, das Vereinigte Königreich [für Tourismus] und die Ukraine)
  • Ägypten (Passfoto wird bei Ankunft benötigt)
  • Frankreich – französische Überseegebiete
    (Ein Reisepass ist erforderlich, wenn der Direktflug eine planmäßige Zwischenlandung in einem Land hat, das einen Reisepass verlangt.)
  • Georgien
  • Tunesien (bei Pauschalreisen)
  • Türkei
  • Vereinigtes Königreich – für Personen mit Pre-Settled- oder Settled-Status, Grenzarbeitergenehmigungen sowie S2-Gesundheitsbesucher – bis mindestens 31. Dezember 2025

Leere Reisepassseiten

Viele Länder verlangen eine Mindestanzahl an leeren Seiten im Reisepass, in der Regel eine oder zwei Seiten.
Verlängerungs- oder Bestätigungsseiten, die sich häufig nach den Visaseiten befinden, werden nicht als gültige oder verfügbare Seiten gezählt.

Mindestgültigkeit des Reisepasses

Viele Länder verlangen, dass Reisepässe bei der Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sind und ein oder zwei leere Seiten enthalten.

Länder mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Ankunft (u. a.):

Afghanistan, Algerien, Bangladesch, Bhutan, Botswana, Brunei, Kambodscha, Komoren, Côte d’Ivoire, Ecuador, Ägypten, El Salvador, Fidschi, Guyana, Haiti, Indonesien, Iran, Irak (Ausnahme: Ankunft in Basra – 3 Monate; Erbil oder Sulaimaniyah – bei Ankunft), Jordanien, Kenia, Kiribati, Kuwait, Laos, Libyen, Madagaskar, Malaysia, Marshallinseln, Mauretanien, Mongolei, Myanmar, Namibia, Nicaragua, Nigeria, Oman, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Ruanda, Samoa, Saudi-Arabien, Singapur, Salomonen, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Syrien, Taiwan, Tansania, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen.

Türkei:
In der Regel wird eine Passgültigkeit von mindestens 5 Monaten (150 Tagen) verlangt. Für deutsche Staatsangehörige erlauben die türkischen Behörden jedoch die Einreise auch mit einem Reisepass oder Personalausweis, der innerhalb des letzten Jahres abgelaufen ist.

Länder mit einer Mindestgültigkeit von 4 Monaten:

Aserbaidschan, Mikronesien, Sambia.

Länder mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten:

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Honduras, Moldau, Nauru, Nordmazedonien, Panama, Katar, Senegal sowie französische Territorien im Pazifik (Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Wallis und Futuna).

Länder mit einer Mindestgültigkeit von 1 Monat:

Eritrea, Hongkong, Libanon, Macau, Malediven, Neuseeland, Südafrika.

Andere Länder verlangen entweder einen bei Ankunft gültigen Reisepass oder einen Reisepass, der für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist.

Medizinischer Pass

Siehe auch: Internationaler Impfausweis

Viele afrikanische Länder – darunter Benin, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Côte d’Ivoire, Gabun, Guinea-Bissau, Kenia, Liberia, Niger, Ruanda, Sierra Leone und Togo – verlangen von allen ankommenden Passagieren im Alter von über neun Monaten bis zu einem Jahr einen gültigen Internationalen Impfausweis (International Certificate of Vaccination or Prophylaxis).
Dies gilt ebenfalls für das südamerikanische Gebiet Französisch-Guayana.