Inhaber eines indischen Passes: Antragsteller können beim indischen Konsulat einen persönlichen Antrag auf Vorlage einer Vollmacht stellen
ODER
Alle nicht indischen Staatsbürger, Personen OCI-Karteninhaber oder Inhaber eines indischen Passes: Das Generalkonsulat beglaubigt nur die vorherige Beglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer oder durch einen Notar und das Landgericht, sofern sie sich im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats befinden.
Einzureichen sind: