Konferenzvisa werden an Teilnehmer von Konferenzen ausgestellt, die durch die Indische Regierung bzw. öffentliche Unternehmungen zu solchen eingeladen werden. Teilnehmer von durch nicht Regierungsorganisationen veranstalteten Konferenzen benötigen zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen, örtlichen Behörden.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass, mindestens noch 180 Tage gültig und mit zwei freien Seiten. Bedruckte oder bereits bestempelte Seiten zählen nicht mit.
- Zwei gleiche Fotos im Indischen Format 5 x 5 cm (Anforderung des Fotos zum Download)
- Ausgefülltes Antragsformular & Zusatzformular
- Eine formelle Einladung durch den Veranstalter
- Ein Schreiben der durch den Teilnehmer vertretenen Organisation. (inkl. Kostenübernahme)
- Eine schriftliche Zustimmung von einen der folgenden Ministerien wird benötigt:
- Schriftliche Zustimmung des Innenministeriums zur Konferenz
- Schriftliche Zustimmung des zuständigen Ministeriums zur Konferenz
- Schriftliche Zustimmung des Außenministeriums zur Konferenz
- Schriftliche Zustimmung der Regierung des betroffenen Bundesstaats zur Konferenz
- Zusätzlich benötigte Unterlagen für nicht deutsche Staatsangehörige. Eine Erweiterte Meldebescheinigung durch die nachgewiesen wird, dass seit mehr als 24 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland besteht und das ausgefüllte Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige.
- Zusätzlich benötigte Unterlagen für afghanische, Sri lankische, chinesische, pakistanische, nigerianische, somalische, iranische , irakische, Staatenlose Staatsangehörige und ehemalige.
- Visa Bearbeitungszeiten
- Gebühren
Weitere Hinweise finden Sie unter FAQ
Nichtbeachtung der oben genannten Punkte führt zur Anforderung neuer Dokumente, die ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden sind!
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