Das Generalkonsulat beglaubigt die Dokumenten lediglich die vorherige Beglaubigung durch die Industrie und Handelskammer oder durch einen Notar und das Landgericht, sofern diese ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats haben.
Einzureichen sind:
– Das zu beglaubigende Dokument und zwei Kopien
– Deckblatt mit Adresse, email und Telefonnummer
– Kopie des Überweisungsbeleg
– Überweisung Beleg per Unterlagen: 125,00 ( IGCS + Konsular Fee + DHL )
WIR BIETEN ÜBERSETZUNG, NOTARIELLE UND LANDGERICHT UND KONSULAT BEGLAUBIGUNG!
Wir hoffen, dass Sie mit unserem Hol- und Bring Dienst zufrieden sind, der für eine schnellere und reibungslose Abwicklung sorgt. Wir würden uns über Ihr Feedback zu Ihrer Erfahrung mit diesem Service sehr freuen. Die Kosten für HOL und BRING Dienst 149,00 €.