Studentenvisa werden an Reisende ausgegeben, die nach Indien reisen um an einer anerkannten Schule bzw. Hochschule zu studieren bzw. sich in Indischem Tanz, Yoga oder der vedischen Kultur ausbilden zu lassen. Das Visum wird über die voraussichtliche Dauer der Studien, wie durch die ausbildende Institution angegeben, jedoch höchstens für fünf Jahre ausgestellt. Binnen 14 Tagen nach Ankunft in Indien ist der Antragsteller verpflichtet sich zu registrieren, sofern sein Aufenthalt mehr als 180 Tage dauern soll.
Ein Studentenvisum wird auch für Antragsteller gewährt , welche beabsichtigen , in indischen Unternehmen / Bildungseinrichtungen ein Praktikum durchzuführen / NGOs / Auslandseinsätzen oder Beiträgen in Indien / ausländischen Regierungsorganisationen den Ausländer / indische und ausländische Medienorganisationen gültig bis zu einem Zeitraum von einem Jahr zu sponsern.
Falls das Praktikum bei einem Unternehmen ist, sollten die Internierten eine Mindestvergütung von INR 3,60,000 pro Jahr ziehen. Es wird in Bildungseinrichtungen und NGOs keine Mindestgehaltsgrenze im Fall Praktikum sein. Das Ergebnis aus Praktikum mit indischen Unternehmen / Bildungseinrichtungen / NRO wird unter den indischen Einkommensteuervorschriften sein.
Ein Studentenvisum wird auch für Forschungsarbeiten bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren gewährt.
Das Studentenvisum kann auch für ausländische Professoren, Lehrer und Schüler ausgestellt werden, welche von einer zentralen Bildungseinrichtung Fakultät als Gast oder öffentlich geförderter State University eingeladen werden.
Benötigte Unterlagen
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Nichtbeachtung der oben genannten Punkte führt zur Anforderung neuer Dokumente, die ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden sind!
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