OCI-Karte Umtragung

Wir akzeptieren OCI Anträge nur aus den Zuständigkeitsbereich von IGCS Frankfurt. (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständigen Anträgen ca. sechs bis acht Wochen. Bei den hier gemachten zeitlichen Angaben handelt es sich um Erfahrungswerte und nicht um verbindliche Zusagen. Ob und wann ein OCI Karte ausgestellt wird liegt im alleinigen Ermessen des Indischen Generalkonsulats.

– Obligatorische Erfordernis der Neuausstellung einer OCI-Karte bei jeder Ausstellung eines neuen Reisepasses für einen Ausländer bis zum 20. Lebensjahr und einmalig nach Vollendung des 50. Lebensjahrs.
– Der OCI-Karteninhaber muss die OCI-Karte nur einmal neu ausstellen lassen, wenn ein neuer Reisepass nach Vollendung des 20. Lebensjahres ausgestellt wird. Hierzu sollte der OCI-Karteninhaber einen Online-Antrag unter OCI Sonstige Leistungen stellen. Sobald wir erhielten
– Der OCI-Karteninhaber ist verpflichtet, bei jeder Ausstellung eines neuen Reisepasses bis zum Alter von 20 Jahren und einmal nach Vollendung des 50. Der OCI-Karteninhaber kann diese Dokumente bei uns beauftragen: info@igcsvisa.de.  Das Hochladen dieser Dokumente kann innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des neuen Passes erfolgen.
– Ausländische Ehepartner eines indischen Staatsbürgers oder Ehepartner ausländischer Herkunft eines OCI-Karteninhabers müssen bei jeder Ausstellung eines neuen Reisepasses eine Kopie des neuen Reisepasses sowie ein aktuelles Foto ONLINE hochladen, zusammen mit einer Erklärung über den Fortbestand der Ehe, Kopie des der indische Reisepass des indischen Ehepartners/Reisepass und die OCI-Karte des Ehepartners des OCI-Karteninhabers. Notwendige Änderungen/Aufnahme in das OCI-Portal zur Erleichterung der oben genannten Dienstleistungen für OCI-Karteninhaber werden in Kürze vorgenommen.
– Bei einer Änderung der persönlichen Daten der Person kann die OCI-Karte unter OCI Misc. verlängert werden. Dienstleistungen bei uns ( Wir übernehmen das Auffüllen und Hochladen )
– Das Mitführen von alten und neuen Reisepässen zusammen mit der OCI-Karte entfällt. Von nun an müssen OCI-Karteninhaber, die mit ihrer bestehenden OCI-Karte mit alten Passnummern reisen, ihren alten Reisepass nicht mehr mit sich führen. Das Mitführen eines neuen Reisepasses ist jedoch Pflicht.(vii) Die Frist für die Neuausstellung von OCI-Karten in Bezug auf OCI-Karteninhaber, die möglicherweise eine Neuausstellung ihrer OCI-Karten verlangen, wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Alle OCI-Anträge: Sobald wir die Unterlagen als unvollständig vom Konsulat oder postalisch unvollständige Anträge zurück erhalten, werden wir den Upload ordnungsgemäß durchführen. Es ist Kostenpflichtig ( 20,00 upload +1,00 Per Dokumente print)

Wenn wir die Unterlagen vom indischen Generalkonsulat aufgrund von Unvollständigkeit zurück erhalten, sind wir dazu verpflichtet, die Dokumente erneut kostenpflichtig zu bearbeiten. Sie bekommen hierzu eine Info per E-Mail von info@igcsvisa.de.

  1. Antragsformular (zweifach einzureichen, Original und eine Kopie)
  2. Zwei vom Antragsteller unterschriebene Kopien der OCI Karte des Antragstellers
  3. Zwei gleiche Fotos im Indischen Format 5 x 5 cm (Anforderung des Fotos zum Download)
  4. Kopie des Reisepass mit original Unterschrift
  5. Original OCI Karte und Kopie von OCI Karte erst und letzte Seite
  6. Als address proof: Kopie der Vorder- und Rückseite vom Personalausweis oder Meldebescheinigung – Sie sind im Zuständigkeitsbereich von IGCS Frankfurt gemeldet. (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
  7. Wenn Sie verheiratet sind oder Namensänderung gibt: Reisepass und OCI-Karte vom Ehepartner und Heiratsurkunde in Kopie.
  8. Unter 18 Jahre : Zusätzlich Geburtsurkunde Kopie, Eltern Reisepass Kopie und OCI Karte Kopie/ Indische Reisepass Kopie und Heiratsurkunde Kopie von Eltern.
  9. Kopie Überweisungsbeleg (Verwendungszweck: DEU Nr. & vollständiger Antragsteller Vor- Nachname)
  10. Alle eingereichten Unterlagen müssen eine sehr gute Qualität aufweisen, damit diese ohne Probleme digital verarbeitet werden können.
  11. Gebühren: Konsulat 26,00 € + IGCS 13,50 € + 19,00 € = 58,50 €

Nichtbeachtung der oben genannten Punkte führt zur Anforderung neuer Dokumente, die ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden sind!!

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