Studentenvisum

Studentenvisa werden an Reisende ausgegeben, die nach Indien reisen um an einer anerkannten Schule bzw. Hochschule zu studieren bzw. sich in Indischem Tanz, Yoga oder der vedischen Kultur ausbilden zu lassen. Das Visum wird über die voraussichtliche Dauer der Studien, wie durch die ausbildende Institution angegeben, jedoch höchstens für fünf Jahre ausgestellt. Binnen 14 Tagen nach Ankunft in Indien ist der Antragsteller verpflichtet sich zu registrieren, sofern sein Aufenthalt mehr als 180 Tage dauern soll.

Ein Studentenvisum wird auch für Antragsteller gewährt , welche beabsichtigen , in indischen Unternehmen / Bildungseinrichtungen ein Praktikum durchzuführen / NGOs / Auslandseinsätzen oder Beiträgen in Indien / ausländischen Regierungsorganisationen den Ausländer / indische und ausländische Medienorganisationen gültig bis zu einem Zeitraum von einem Jahr zu sponsern.

Falls das Praktikum bei einem Unternehmen ist, sollten die Internierten eine Mindestvergütung von INR 3,60,000 pro Jahr ziehen. Es wird in Bildungseinrichtungen und NGOs keine Mindestgehaltsgrenze im Fall Praktikum sein. Das Ergebnis aus Praktikum mit indischen Unternehmen / Bildungseinrichtungen / NRO wird unter den indischen Einkommensteuervorschriften sein.

Ein Studentenvisum wird auch für Forschungsarbeiten bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren gewährt.

Das Studentenvisum kann auch für ausländische Professoren, Lehrer und Schüler ausgestellt werden, welche von einer zentralen Bildungseinrichtung Fakultät als Gast oder öffentlich geförderter State University eingeladen werden.

Benötigte Unterlagen

  1. Reisepass, mindestens noch 180 Tage gültig und mit zwei freien Seiten. Bedruckte oder bereits bestempelte Seiten zählen nicht mit.
  2. Zwei gleiche Fotos im Indischen Format 5 x 5 cm (Anforderung des Fotos zum Download)
  3. Ausgefülltes Antragsformular & Zusatzformular
  4. Studenten Ausweise Kopie oder Immatrikulation Bescheinigung Kopie
  5. Ein Einladungsschreiben der Schule, Hochschule bzw. der Ausbildungsstätte aus Indien, aus dem die Dauer des geplanten Studium/Praktikum hervorgeht. Einen Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts.
  6. Ein Nachweis der Registrierung des Unternehmens / der Organisation in Indien.
  7. Ein Brief aus dem betroffenen Institut in Deutschland.
  8. Bei minderjährigen Antragstellern eine Einverständniserklärung der Eltern.  (Alle schreiben in englischer Sprache)
  9. Von den Eltern des Antragstellers werden folgende drei Dokumente benötigt: (Minderjährige Antragsteller)
  10. Kopie der Reisepässe oder Personalausweise
  11. Einverständniserklärung der Eltern in englisch
  12. Bürgschaftserklärung in englisch
  13. Geburtsurkunde Kopie
  14. Das Indische Generalkonsulat kann auch weitere Unterlagen anfordern.
  15. Zusätzlich benötigte Unterlagen für nicht deutsche Staatsangehörige. Eine Erweiterte Meldebescheinigung durch die nachgewiesen wird, dass seit mehr als 24 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland besteht und das ausgefüllte Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige.
  16. Zusätzlich benötigte Unterlagen für afghanische, Sri lankische, chinesische, pakistanische, nigerianische, somalische, iranische , irakische, Staatenlose Staatsangehörige und ehemalige.
  17. Visa Bearbeitungszeit (Bei einen geplanten Praktikum verlängert sich die Bearbeitungszeit auf bis zu sechs Wochen. Das Visum wird nach einer Genehmigung aus Indien gewährt.)
  18. Gebühren

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