Touristenvisum

Das Touristenvisum wird an Ausländer erteilt, deren Ziel es ist Indien zu besuchen, wie zum Bsp.:

  1. Erholung
  2. Sightseeing
  3. Freunde oder Verwandte treffen
  4. An einem kurzfristiges Yoga-Programm teilnehmen (darf nicht mehr als 6 Monaten dauern und nicht in Verbindung mit einer Qualifizierung stehen. Zertifikat / Diplom usw.)
  5. Kurze Dauer für eine medizinische Behandlung einschließlich der Behandlung unter indischen Systemen der Medizin
  6. Kurzfristige Kurse in lokalen Sprachen, Musik, Tanz, Kunsthandwerk, Kochen, Medizin etc., die kein formelles oder strukturierten Kurs / Programm sein sollten (Kurse nicht mehr als 6 Monate Dauer und nicht mit einem qualifizierten Zertifikat / Diplom etc.)
  7. Freiwilliger Arbeit von kurzer Dauer (höchstens für einen Zeitraum von einem Monat, die keine Geldzahlung oder Gegenleistung irgendwelcher Art im Gegenzug mit sich bringt) usw. und keinen andere Zweck / Aktivität.

Wichtige Hinweise:

  1. Ein Touristenvisum ist nicht verlängerbar und nicht wandelbar. (Außer unter bestimmten Bedingungen über die FRRO oder dem Ausländerbeauftragten FRO)
  2. Die Anmeldung bei FRRO / FRO ist nicht erforderlich, wenn Sie sich nicht länger als 180 Tage am Stück in Indien aufhalten..
  3. Journalisten die ein Touristenvisum beantragen möchten, müssen Ihren Antrag bei IGCS stellen, ohne vorher ihre Unterlagen an das Konsulat eingereicht zu haben. Es werden in diesen Fall Journalistenvisum ausgestellt, ohne die Berechtigung journalistisch in Indien zu agieren.

Benötigte Unterlagen:

  1. Reisepass, mindestens noch 180 Tage gültig und mit zwei freien Seiten. Bedruckte oder bereits bestempelte Seiten zählen nicht mit.
  2. Zwei gleiche Fotos im indischen Format 5 x 5 cm (Anforderung des Fotos zum Download)
  3. Ausgefülltes Antragsformular & Zusatzformular
  4. Bei deutschen Staatsangehörige mit Migrationshintergrund kann die Gültigkeit des Visum weniger als ein Jahr betragen.
  5. Deutsche Staatsangehörige mit einem indischen Ehepartner oder Kinder mit einem indischen Elternteil vor Vollendung des 14. Lebensjahrs beantragen ein Einreisevisum.
  6. Bei einer Antragstellung auf eine Visadauer von mehr als ein Jahr benötigen wir eine Kopie der Kontoauszüge von den letzten sechs Monaten und eine selbst verfasste Begründung auf englisch.
  7. Antragsteller, welche noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben benötigen wir die Unterschriften beider Elternteile (Mutter und Vater) auf dem Antrag, um eine Rechtsgültigkeit des Antrages zu ermöglichen. Zusätzlich benötigen wir die Reisepass Kopien beider Eltern, die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie und eine Erklärung.
  8. Personen mit indischen Ursprung, die einen Visaantrag stellen möchten, benötigen ein Surrender Certifcate.
  9. Antragsteller, welche noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben mit einen indischen oder ursprünglich indischen Elternteil benötigen eine Erklärung.
  10. Zusätzlich benötigte Unterlagen für nicht deutsche Staatsangehörige. Eine Erweiterte Meldebescheinigung durch die nachgewiesen wird, dass seit mehr als 24 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland besteht und das ausgefüllte Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige.
  11. Zusätzlich benötigte Unterlagen für afghanische, Sri lankische, chinesische, pakistanische, nigerianische, somalische, iranische , irakische, Staatenlose Staatsangehörige und ehemalige.
  12. Antragsteller mit asiatischer Abstammung benötigen einen Reiseplan.
  13. Visa Bearbeitungszeiten
  14. Gebühren

Nichtbeachtung der oben genannten Punkte führt zur Anforderung neuer Dokumente, die ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden sind!

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