Es gibt drei verschiedene Situationen. Bitte lesen Sie diese durch und wählen Sie das auf Sie zutreffende aus.
Wichtiger Hinweis:
Arbeitsvisa können nicht durch indische Auslandsvertretungen verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt ausschließlich durch die örtlichen Behörden.
A: Arbeitsvisa werden an Personen ausgestellt, die in Indien eine Arbeit aufnehmen möchten. Das Visum wird für die Dauer des Arbeitsvertrags oder bis zu zwei Jahren durch die Indischen Vertretungen genehmigt und ausgestellt. Das Jahresgehalt sollte mindestens $ 25.000,00 betragen. Binnen 14 Tagen nach Ankunft in Indien ist der Antragsteller verpflichtet sich zu registrieren, sofern sein Aufenthalt mehr als 180 Tage dauern soll.
B: Personen, die ehrenamtliche (freiwilliges soziales Jahr), durch eine nicht Regierungsorganisation organisierte Arbeit leisten möchten erhalten Visa mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr. Es ist ihnen gestattet, eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von bis 10.000,- Rupien zu erhalten. Eine Verlängerung des Visums erfolgt durch die örtlich zuständige Indische Behörde.
C: Personen die eine handwerkliche Arbeit (Installationen von Maschinen) in Indien aufnehmen möchten erhalten ein Visum für die Dauer der Tätigkeit oder bis zu einem Jahr durch die Indische Vertretung.
Weitere Hinweise finden Sie unter FAQ
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Aktuell werden keine persönlich oder postalisch gestellte Anträge angenommen und bearbeitet.
Wenn es sich um ein Notfall handelt und Sie ein Visum benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns per E-Mail auf. Info@igcsvisa.de
Unsere Büros in Hamburg und Frankfurt am Main bleiben bis zum 31.01.2021 geschlossen.