Persönliche Dokumente

Das Generalkonsulat beglaubigt bei persönlichen Dokumenten lediglich die vorherige Beglaubigung durch die Industrie und Handelskammer oder durch einen Notar und das Landgericht, sofern diese ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats haben.

Einzureichen sind:

  1. Das zu beglaubigende Dokument und eine Kopie
  2. Deckblatt mit Adresse, E-Mail und Telefonnummer
  3. Kopie des Überweisungsbeleg
  4. Gebühren: Konsulat 21,00 € + IGCS 13,50 € + 19,00 € = Gesamt 53,50 €

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