Bei den hier gemachten zeitlichen Angaben handelt es sich um Erfahrungswerte und nicht um verbindliche Zusagen. Ob und wann ein Visum ausgestellt wird liegt im alleinigen Ermessen des Indischen Generalkonsulats.
Deutsche Staatsangehörige:
Die Dauer der Visabearbeitung beträgt seit dem 18. Juli 2011 bei persönlicher Antragstellung ca. drei Konsulatsarbeitstage und bei postalischer Antragstellung ca. zwei bis drei Wochen.
Sri Lankanische Staatsangehörige oder Ehemalige:
Die Dauer der Visabearbeitung beträgt seit dem 18. Juli 2011 bei persönlicher Antragstellung mindestens fünf Konsulatsarbeitstage und bei postalischer Antragstellung drei bis vier Wochen.
Afghanische Staatsangehörige oder Ehemalige:
Einzelfallentscheidung des Generalkonsulats.
Pakistanische oder chinesische Staatsangehörige oder Ehemalige:
Die Bearbeitungsdauer des Visums beträgt mindestens 50 Tage, da das Visum erst nach Eingang der Genehmigung durch MHA ausgestellt wird.
Nigerianische, somalische, iranische, irakische und bangladeschische Staatsangehörige oder Ehemalige:
Einzelfallentscheidung des Generalkonsulats.
Staatsangehöriger anderer Staaten:
Sofern der Nachweis des Wohnsitzes von min. 12 Monaten (24 Monate bei Arbeits- & Geschäftsvisa) erbracht werden kann, beträgt die Dauer der Visabearbeitung seit dem 18. Juli 2011 bei persönlicher Antragstellung bis zu zwei Wochen und bei postalischer Antragstellung bis zu drei Wochen.
Sofern der Nachweis des Wohnsitzes von mindestens 12 Monaten (24 Monate bei Arbeits- & Geschäftsvisa) nicht erbracht werden kann, verlängert sich die Bearbeitung auf mindestens 5 Werktage.
Staatenlose
Die Dauer der Visabearbeitung beträgt mindestens 50 Tage, da das Visum erst nach dem Eingang der Genehmigung durch das MHA ausgestellt wird. Nach dem Erhalt der Genehmigung werden Sie von uns umgehend informiert und Sie können ein Flugticket für Indien für ein Aufenthalt von maximal drei Wochen buchen.
Allgemeine Hinweise:
1. Die Erteilung eines Visums liegt im alleinigen Ermessen des Indischen Generalkonsulats. IGCS garantiert dem Antragsteller in keinem Fall die Ausstellung eines Visum.
2. Die Entscheidung des Indischen Generalkonsulats unterliegen keiner gerichtlichen Überprüfung durch ein deutsches Gericht. IGCS überprüft lediglich die Vollständigkeit des Antrags. Sobald die eingereichten Unterlagen vollständig sind, werden diese von uns am selben oder am folgenden Tag an das Indische Generalkonsulat weitergeleitet.
3. Sofern die entsprechenden Anträge unvollständig sind, kann eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen. Wir werden Sie dann zeitnah über die fehlenden Unterlagen informieren. Bitte beachten Sie, dass wir von einer Reise- oder Flugbuchung vor Erteilung eines Visums ausdrücklich abraten. Sobald wir Ihren Antrag vom Indisches Generalkonsulat zurück erhalten, senden wir Ihnen Ihre Unterlagen unverzüglich zurück oder händigen Sie Ihnen zu unseren Öffnungszeiten persönlich aus.
4. Express-Visa werden ausschließlich in medizinischen Notfällen oder Todesfällen ausgestellt, welche durch ein ärztliches Schreiben nachzuweisen sind. Die Aussage: „Ich habe für heute Mittag einen Flug gebucht und brauche jetzt ein Visum.“ ist kein ausreichender Grund für ein Expressvisum.
5. Die hier gemachten zeitlichen Angaben ergeben sich aus den bisher gewonnen Erfahrungswerten. Es handelt sich dabei nicht um bindende Zusagen.