Afghanische Staatsangehörige oder Ehemalige:
1. Drei aktuelle Gehaltsabrechnungen / Einkommensnachweise
2. Meldebescheinigung (Nicht älter als drei Monate)
3. Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige
Sri Lankanische Staatsangehörige oder Ehemalige:
1. Drei aktuelle Gehaltsabrechnungen / Einkommensnachweise
2. Meldebescheinigung (Nicht älter als drei Monate)
3. Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige
Chinesische Staatsangehörige oder Ehemalige:
1. Drei aktuelle Gehaltsabrechnungen / Einkommensnachweise
2. Meldebescheinigung (Nicht älter als drei Monate)
3. Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige
4. Zusatzformular Visa Proforma
Pakistanische Staatsangehörige oder Ehemalige:
1. Drei aktuelle Gehaltsabrechnungen / Einkommensnachweise
2. Meldebescheinigung (Nicht älter als drei Monate)
3. Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige
Irakische, iranische, nigerianische und somalische Staatsangehörige oder Ehemalige:
1. Drei aktuelle Gehaltsabrechnungen / Einkommensnachweise
2. Meldebescheinigung (Nicht älter als drei Monate)
3. Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige
Staatenlose Antragsteller:
1. Drei aktuelle Gehaltsabrechnungen / Einkommensnachweise
2. Drei Fotos im Indischen Format 5 x 5 cm (Anforderung des Fotos zum Download)
3. Antragsformular in dreifacher Ausführung
4. Meldebescheinigung (Nicht älter als drei Monate)
4. Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige
Staatsangehöriger anderer Staaten:
1. Meldebescheinigung, durch die nachgewiesen wird, dass seit mehr als 12 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Sofern der Nachweis des Wohnsitzes nicht erbracht werden kann, ist ein Zusatzformular für nicht deutsche Staatsangehörige auszufüllen und einzureichen. Die Bearbeitung kann länger dauern.
Allgemeine Hinweise:
1. Die Erteilung eines Visums liegt im alleinigen Ermessen des Indischen Generalkonsulats. IGCS garantiert dem Antragsteller in keinem Fall die Ausstellung eines Visum.
2. Die Entscheidung des Indischen Generalkonsulats unterliegen keiner gerichtlichen Überprüfung durch ein deutsches Gericht. IGCS überprüft lediglich die Vollständigkeit des Antrags. Sobald die eingereichten Unterlagen vollständig sind, werden diese von uns am selben oder am folgenden Tag an das Indische Generalkonsulat weitergeleitet.
3. Sofern die entsprechenden Anträge unvollständigen sind, kann eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen. Wir werden Sie dann zeitnah über die fehlenden Unterlagen informieren. Bitte beachten Sie, dass wir von einer Reise- oder Flugbuchung vor Erteilung eines Visums ausdrücklich abraten. Sobald wir Ihren Antrag vom Indisches Generalkonsulat zurück erhalten, senden wir Ihnen Ihre Unterlagen unverzüglich zurück oder händigen Sie Ihnen zu unseren Öffnungszeiten persönlich aus.
4. Express-Visa werden ausschließlich in medizinischen Notfällen oder Todesfällen ausgestellt, welche durch ein ärztliches Schreiben nachzuweisen sind. Die Aussage: „Ich habe für heute Mittag einen Flug gebucht und brauche jetzt ein Visum.“ ist kein ausreichender Grund für ein Expressvisum.
5. Die hier gemachten zeitlichen Angaben ergeben sich aus den bisher gewonnen Erfahrungswerten. Es handelt sich dabei nicht um bindende Zusagen.